Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle
Unsere Leistungen richten sich nach § 6 Nr. 3 und § 6 Nr. 4 StBerG*.
Wir führen für Sie die Lohnkonten und verwalten Fehlzeiten, Urlaubs- und Krankheitstage.
Des Weiteren übernehmen wir für Sie:
- Lohnsteueranmeldungen
- Beitragsnachweise für die Krankenkassen und die Bundesknappschaft
- Meldewesen an die Sozialversicherungsträger (An-, Um-, Ab- und Jahresmeldungen)
- Lohnjournale und Buchungsbelege zur Übernahme in die Buchhaltung
- Nachweise für die Berufsgenossenschaften
- Vorbereitung des Zahlungsverkehrs (Zahlungslisten und Überweisungsträger)
- Durchführung des notwendigen Schriftverkehrs
- Erstellen von Bescheinigungen für Arbeitnehmer und Behörden
*Buchen laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchführung, Erstellen der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Erstellung der Lohnsteuer-Anmeldung nach/gemäß §6 Nr. 3 und §6 Nr. 4 StBerG. Wir selber führen keine steuerliche Beratung durch!