Abraas Accounting
selbstständiger Buchhalter

Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle

Unsere Leistungen richten sich nach § 6 Nr. 3 und § 6 Nr. 4 StBerG*.
Wir führen für Sie die Lohnkonten und verwalten Fehlzeiten, Urlaubs- und Krankheitstage.

Des Weiteren übernehmen wir für Sie:

  • Lohnsteueranmeldungen
  • Beitragsnachweise für die Krankenkassen und die Bundesknappschaft
  • Meldewesen an die Sozialversicherungsträger (An-, Um-, Ab- und Jahresmeldungen)
  • Lohnjournale und Buchungsbelege zur Übernahme in die Buchhaltung
  • Nachweise für die Berufsgenossenschaften
  • Vorbereitung des Zahlungsverkehrs (Zahlungslisten und Überweisungsträger)
  • Durchführung des notwendigen Schriftverkehrs
  • Erstellen von Bescheinigungen für Arbeitnehmer und Behörden



*Buchen laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchführung, Erstellen der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Erstellung der Lohnsteuer-Anmeldung nach/gemäß §6 Nr. 3 und §6 Nr. 4 StBerG. Wir selber führen keine steuerliche Beratung durch!